Manutis ist ein Deutsch-Russe, der als Kind herkam. Er arbeitet als Ungelernter. Hat aber 50.000 € an einen anderen Russen verliehen. Sogar per Notar. Kein Grund dabei, warum er verliehen hat. Keine Zins- und Laufzeitangaben. Was gibt es nur für Notare ….

 

Er kam zu mir. Geschickt von einem Türken, der die anderen Schuldner kannte. Kniete auf dem Fußboden und wollte Geld haben, damit seine Mutter in Moskau gegen Krebs behandelt würde. Sie hätten noch ein Haus/Grundstück in Rußland, was noch verkauft würde. Zeigte Lohnschein.

Sein Vater würde den Kredit von 4.000 € mit übernehmen. Der Vater würde noch hier bei Zeitfirma arbeiten. Ich gab ihm das Geld, damit ich nicht als Schuldner für den Tod der Mutter da stehe. War hin und her gerissen. Wußte aber von anderen Fällen, dass bei Krebs der Tod nur eine Frage der Zeit ist. War auch so. 

 

Nach dem ersten Gelderhalt kam er wieder. Seine Frau hätte den Vertrag zerrissen. "Für deine Eltern machst du alles. Wir sind aber noch nie in den Urlaub gefahren!". So erbettelte er nochmals 2.500 € für den Urlaub.  Ich muß wahnsinnig gewesen sein, dass ich ihm das Geld gab. Für einen Urlaub, der nach 2 Wochen zu Ende ist und nichts Bleibendes bleibt. 

 

Zurück gezahlt wurde nichts. Weder von dem Manutis noch von seinen Vater, nach dem Tod der Mutter. Nach Vollstreckungsbescheid und EV kam raus, dass er 2 Kinder hat und nur bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitete. Der damals vorgelegte Lohnschein wurde schon wieder überholt. Jetzt war er bei Zalando und jetzt bei einer Tunnelbaumaschinenfirma, die ihn angeblich übernehmen will. 

 

Nach einem Jahr kam er vorbei und wollte die Pfändung des Kontos und Arbeitslohn bei der Zeitarbeitsfirma seines Vaters von mir aufheben lassen. Der Vater könnte seine Miete nicht zahlen, die Beerdigungskosten von 8.000 € müßten auch bezahlt werden. Nicht mein Problem! Er wäre beim Gericht gewesen. Es läge an mir, ob ich die Kontopfändung aufhebe, sagte Gericht. Nein, ein 2. Mal lasse ich mich nicht verschaukeln. 

 

Fazit: Ohne Sicherheiten, nur auf Vertrauen auf seine etlichen Versprechen, gab ich ihm das Geld. Hoffte auf den Vater. Alles umsonst. Nicht besser als sein Sohn. Eine Schwester ist auch noch da, die sich aber raushält. Auch die 50.000 €-Geldvergabe, dessen Vertrag ich schriftlich vom Notar sah und kopierte, ist nur Makulator, weil der russische Kreditnehmer im Gefängnis sitzt und selber bankrott ist.

 

Der Vater-Sohn-Vertrag wurde aber durch Lohnpfändung beim Vater vollständig nun rückgezahlt. Der Vater nahm sich noch russisch-/deutsche Rechtsanwältin und wollte Sohn verklagen. Ich schrieb aber der RAin, dass der Vater selbst unterschrieb und würde das vor Gericht auch beeiden. War damit Ruhe. 

 

Die Sache geht weiter. Noch keinen Cent Rückzahlung erhalten. Ich hatte vor 2 Jahren ihn schon einmal den Gerichtsvollzieher hingeschickt. Kein Geld und muß für 2 Kinder bezahlen. Ist beschäftigt in einer Zeitarbeitsfirma. 

 

Sept. 2020 schickte ich erneut den Gerichtsvollzieher hin, der alle Daten aufnahm und die EV abnahm. Kam mich 136,70 €. Erhielt die Auskünfte, welches Konto er wo hat. Zu welchen Konten er einen Zugriff hat. Auto hat er keins, läuft auf Namen der Freundin. Dann sah ich, dass er eine Mietkaution beim Vermieter hinterlegt hat und auch der 50.000 € Geldverleih wurde vom GV dokumentiert. Nun hat der Schuldner 2 Arbeitsverhältnisse. 

 

Die nächste Arbeit war, einen "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusse insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen" an das Vollstreckungsgericht im Amtsgericht zu stellen,  dass die Bank, der Wohnungsvermieter, der 50.000 € Kreditnehmer und seine 2 Arbeitgeber meine Drittschuldner sind und die Zahlungen an mich leisten müssen, bevor Manutis was ausgezahlt bekommt. Das war ein Kraftakt, das Vollstreckungsgerichts-Formular so auszufüllen, dass es dem Gericht genehm ist. Antrag, Formular ging 3 x hin und her und mit Gerichts-Telefonaten. Wollte vom Gericht Musterformulierungen haben, wie man z.B. den Wohnungsvermieter richtig fordern kann. Gäbe es nicht, deshalb hätte ja die Gerichts-Angestellte "studiert".. Internet-Rechtsportale kann man vergessen. Die dortigen Wortführer wollen nur einfache Anfragen und wimmeln komplexere Probleme einfach ab und stellen die Anfrager als dumm hin, um selber höher zu stehen. 

 

Jetzt werden schlaue Leute sagen: "Gehe doch zu einem Rechtsanwalt!" Ja, kann man, aber der kostet auch enorm Geld und ob das Geld durch den Schuldner wieder reinkommt, ist die nächste Frage. 

 

Über EBAY fand ich das Buch "Übungsfälle für Rechtsfachwirte". Hier sind alle Musterfälle/Musterforderungen drin. Dazu noch die Zivilprozessordnung, da das Vollstreckungsgericht viel auf ZPO-Gesetze verwies. Hilft/half mir viel.

 

Ebenso ist es wichtig, allen Schriftverkehr/Formulare an GV und Vollstreckungsgericht zu kopieren, damit man nachschlagen kann, wenn es in 2 Jahren, bei nächster oder anderer EV wieder ansteht. 

 

Hier mal ein Beispiel, wie ich den Wohnungsvermieter belangen kann/muß: Auf Seite 3 des Antrages, bei "Drittschuldner" muß es so stehen: " 1. Wohnungsvermieter Werner Mustermann, Am Feldweg 12, 99999 Musterstadt - Anspruch G, Ziff.2"

 

Auf Seite 6 unter "Anspruch G" muß dann stehen:  1.) Schuldner hat Mietkaution beim Vermieter W. Mustermann, Am Feldweg 12, 99999 Musterstadt in Höhe von 1.200 € auf SpaKa-Konto Nr ...... für die angemietete Wohnung in ........ Stadt ........ Straße....Nr. hinterlegt. Gepfändet wird der Anspruch des Schuldners auf die hinterlegte Kaution in der Wohnung ...... Stadt..... Straße ....Nr. ..... Mieter: Manitus.

 

Und das bei allen Drittschuldnern durchnummeriert und ähnlich. Alles ganz konkret, dass nichts falsch verstanden wird.

 

Antrag beim Vollstreckungsgericht nicht teuer, nur 20 €. Erst wenn überwiesen wurde (keine Barzahlung) schickt Vollstreckungsgericht alles zu den einzelnen Gerichtsvollziehern, die ja nicht alle im gleichen Ort wohnen. 

 

Dann kommen die Rechnungen von den Gerichtsvollziehern. Zugestellt an Schuldners Bank 21,25 €, an 2 Arbeitgeber: 21,25 € und 25,25 €, an Vermieter 21,25 €, Weiterleitung an Amtsgericht (wegen der 50.000 €) nach Stuttgart 21,25 €. Wahrscheinlich, weil Drittschuldner inhaftiert ist. 

 

Die Schuldner müssen antworten, dass sie die Pfändung anerkennen oder nicht.  Der Schuldner hat Pfändungsgrenzen und mit 2 Kindern ist nichts zu holen. 

 

Jetzt erfahre ich durch einen Drittschuldner, dass mein Schuldner eine Privat-Insolvenz laufen hat. Wurde vom Vollstreckungsgericht oder dem Gerichtsvollzieher, der die EV abnahm, mir nicht mitgeteilt.  Ich schrieb die 2 Stellen an, warum das nicht erfolgte. Ist wichtig! Ich müßte ja in die "Verteilmasse" mit einbezogen werden. Nach meinen Informationen geht man leer aus, wenn man die Insolvenanmeldung nicht weiß und nach längerer Zeit seine Forderungen erfüllt haben will. Dann heißt es: "Der ist schulden frei seit ....... und alle Schulden vor der Zeit sind verfallen!" Noch keine Antwort erhalten. 

 

Von Schuldner's Bank erhielt ich Mitteilung, dass Schuldner kein Pfändungsschutzkonto hat und dass die Bank noch selber Forderungen an ihn hat. Weitere vorrangige Forderungen lägen nicht vor. Ich werde der Bank schreiben, dass ich in der Bank keinen Ernsthaftigkeit sehe, dass die zu ihrem Geld kommen, dann vor 2 Jahren erhielt ich von dieser Bank ähnliche Antwort. Die hätten ihn kündigen müssen oder das Konto nur auf Guthabenbasis weiter führen lassen. Sehe auch keinen Mahn-/Vollstreckungsbescheid der Bank gegen Manutis. Weiterhin führt Manutis noch bei dieser und einer anderen Bank Konten, die nicht ihm gehören, aber zu denen er Zugriff hat. Das schreibe ich der Bank auch.

 

Das erfuhr ich schriftlich durch den Gerichtsvollzieher, der automatisch Bankabfragen nach dem Namen Manutis machen kann. 

 

14.10.20: Heute kam ein Brief vom Wohnungsvermieter bzw. seinen Verwalter. Die können mir kein Geld geben, da sie selber Forderungen haben, da Manutis Mietrückstände hat. Man hat ihm schon die fristlose Kündigung ausgesprochen.

 

03.11.20:  Beim Vollstreckungsgericht muß man Anträge in doppelter Ausführung einreichen. Diese Stelle schickt dann eine Anweisungs-Ausführung an den ersten Gerichtsvollzieher (GV). Der geht zum ersten Drittschuldner und heftet dann sein Übergabeprotokoll an das Vollstreckungs-Gerichts-Urteil. Dann schickt er alles an den zweiten Gerichtsvollzieher usw. Jeder GV schickt seine Rechnung an den Gläubiger, also an mich. Der Schuldner wird auch informiert. Habe nun die verschickte Vollstreckungs-Anweisung samt GV-Papiere zurück erhalten. Fazit: Manutis hatte ja 50.000 € an einen anderen Russen verliehen (notarmäßig erfasst). Der war vom GV nicht anzutreffen. Auch kein Familienangehöriger. Also nicht zu greifen. Muß Adress-Nachforschung in der dortigen Gemeinde machen. Schuldner Manutis konnte die Post auch nichts übergeben, da "unbekannt" verzogen. Also auch hier Adressnachforschung. Wieder Kosten für mich.