Nichts geben. Wer nichts von Bank, Verwandtschaft, Arbeitgeber oder AUXMONEY erhält, ist nicht kreditwürdig! Im Netz gibt es ja viele Stellen, die Kredite online anbieten mit 15 % pro Jahr. Der von Dir Geld haben will, soll es dort probieren. Erfolg wird fast Null sein. Vorher muß man unabhängig, ob man Kredit bekommt oder nicht, eine Versicherung abschließen an deren Provision die angeblichen Kreditvergeber profitieren. So ist es bei den Stellen, die in der Zeitung Kredite anbieten.

 

Als Privatperson erhält man auch keinen Einblick in die Schufa des Kreditnehmers. Man kann höchstens beim Amtsgericht nachfragen, ob der Kreditnehmer dort in der Schuldnerliste vermerkt ist. Konnte man früher machen. Jetzt erhält man keine Auskunft beim Gericht mehr. Alles wegen Datenschutz!

 

Aber: Der künftige Schuldner kann eine Eigen-Auskunft bei der Schufa für rund 30 € anfordern. So bekommt man einen Einblick! 

 

Kommen Leute, winseln nach Geld und man will gar nichts geben, dann abschrecken mit Forderung nach Schufa-Auskunft und polizeilichen Führungszeugnis. Außerdem mit anderen engen Freunden darüber reden und dann auf die verweisen, dass sie abraten. 

 

Wenn einer keine Werte (Auto, Haus) hat, kann man es vergessen. Er wird nie rückzahlen!

 

Notgeld kann sich der Bedürftige bei Freunden, Verwandtschaft, Eltern holen. Mit "Ich will meinen Notstand nicht der Familie mitteilen", ist nichts zu geben!

 

Wenn einer sagt: "Der Vertrag muß aber unter uns bleiben. Niemand was darüber sagen!" heißt schon, dass der Kreditnehmer Dreck am Stecken hat!

 

Den Kreditwilligen abweisen! Sagen, dass man seinen Sohn, Rechtsanwalt, Bekannten befragen will und auf seine Meinung/Entscheidung hören will. So ist man aus der "Schußlinie" raus.

 

Notar bringt gar nichts! Der bestätigt nur den Vertrag. Davon hat man gar nichts. Wenn einer 20.000 € erlangt hat und nichts hat, macht er eine 3-jährige Entschuldung und ist dann schuldenfrei. Nur wenn nachweisbar, dass er mutwillig, betrügerisch sich den Kredit verschafft hat, kann er sich nicht entschulden. Aber das kostet Zeit, Geld, Rechtsanwalt-Kosten. Letztendlich ist doch nichts mehr zu holen. Bringt nichts! 

 

Gibt man doch einen Bekannten was an Geld, immer die Ehefrau mit unterschreiben lassen und Kfz-Kaufvertrag (!) und Kfz-Brief zeigen/einbehalten lassen, dass nicht noch einer kommt und sagt: "Das ist mein Auto!". Alles erlebt vor Gericht! Wenn die Vor- und Zunamen in der Zulassung, Kaufvertrag nicht im Detail übereinstimmen, dann Finger weg! 

 

Bürgen mit reinnehmen! Eltern, Geschwister, die aber zahlungsfähig sein müssen! Wenn ein H4-ler als Bürge auftritt, lacht das Gericht und tut ihn als Bürge nicht anerkennen. Der Bürgschaftsvertrag ist nicht einfach. Es gibt fertige Formulare im Netz und es gibt verschiedene Bürgschaftsarten.

 

Wenn einer angeblich in Not ist und dann 5.000 € haben will als H4-ler, dann nichts geben! Wie will er das rückzahlen? Für einen Notfall reichen auch 200 € Kredit! Selbst da Personalausweis kopieren! 

 

Vor Gericht hat man auch schlechte Karten, wenn man vorsätzlich Geld an H4-ler oder Sozialfall gibt oder sogar so eine Person als Bürgen mit rein nimmt, die nichts hat! Gericht wirft dem Gläubiger dann Veranwortungslosigkeit vor und er guckt in die Röhre. 

 

Falls man doch was gibt, dann in den Vertrag reinschreiben, warum der Kreditnehmer das Geld haben will und wie die Umstände sind. Ist notwendig, da auch die Banken ein Beratungs-Protokoll machen, um sich abzusichern. Ist wichtig für gerichtliche Auseinandersetzung, da sonst der Schuldner kommt mit "...war in Notlage ... wußte ich nicht... übern Tisch gezogen....keine Ahnung gehabt...".

 

Bestimmten (!) Personengruppen nichts geben! Bei Rückzahlungen versuchen die immer noch mindestens 20 % rauszuholen!

 

Macht der Schuldner eine Privat-Insolvenz und "vergißt" er noch andere Gläubiger anzugeben und die sich auch nicht melden, weil die ja gar nicht wissen, dass er Privatinsolvenz macht, können die nicht mehr klagen und verlieren alle Forderungen, die vor dem Termin der Privat-Insolvenz-Zustimmung liegen!

 

Wenn der Schuldner in der Wohlverhaltungsphase ist und sich erneut Geld erschwindelt oder neues Zeug kauft und nicht bezahlt, hat das keine Auswirkungen auf seine Privatinsolvenz!!!

 

Das Einklagen des Geldes kostet einen Haufen Geld, Zeit und Nerven und dann bleibt man auf den Forderungen sitzen

 

Sitzt der Schuldner noch wegen einer anderen Sache in Haft, kann er sogar dort sich entschulden mit  z.B. 1 € am Tag, da ja sein Knastverdienst gering ist. Kommt er dann raus, ist er schuldenfrei!

 

Rückzahlungs-Tricks

Wenn einer 10.000 € Schulden hat, macht dieser sofort eine Privat-Entschuldung, weil es billiger für ihn ist, als rück zuzahlen. Wenn der Schuldern allein ist und um die 1.300 € Netto hat, kann man bei ihm nur 109 €/Monat pfänden. Dann kann man sich ja ausrechnen, wann mal die Schuld +Zinsen getilgt sind. Nie! Pfändungsfrei sind alle, die weniger als 1.140 € Netto haben. 

 

Hat einer noch eine Ehefrau und 2 Kinder ist so gut wie nichts zu holen, es sei denn er verdient sehr gut. Die Pfändungstabelle ist im Netz zu finden und wird jedes Jahr aktualisiert. Immer gut für den Schuldner. 

 

Verjährung

Seit 2002 gibt es neue Gesetze. Es gelten neuerdings 3 Jahre als Verjährung. Unbedingt lesen: 

         Verjährung: Wann verjähren Forderungen aus einem Darlehen? (bezahlen.net)

Kurzform: Hat man jemanden einen Kredit gegeben und es kommen keine Ratenzahlungen und man schickt keinen Mahnbescheid an Schuldner, dann sind die Ansprüche verjährt!

Wenn aber nachweisbare Teilzahlungen kommen, dann bestätigt der Schuldner die Sache und es tritt keine Verjährung ein. Also immer Quittungen über erhaltene Rückzahlbeträge vom Schuldner unterzeichnen lassen, wenn er bar bezahlt. 

 

 


Zinsen

Man darf sich nicht von den Zinsen blenden lassen.  Die Zinsen sind zu versteuern mit 25 % Quellensteuer zuzüglich Soli-Betrag und wenn man Kirchgänger ist, kommt noch die Kirchensteuer dazu.....


Hier will einer 80.000 € geliehen haben ....
Hier will einer 80.000 € geliehen haben ....

Der Kreditnehmer von 80.000 € nimmt sich das Geld. Die gehen dann zum Notar. Beglaubigen alles. Dann ist der Kreditnehmer fertig, geschieden, Geld weg. Macht dann einen auf H4 und läßt sich in 3 Jahren entschulden. 

 

Auch so ähnlich bei einer Firma. 


Wer solche Zinsen in einen privaten Kreditvertrag reinschreibt, wird schon als Jude heute bezeichnet ... 


Hat der Kreditnehmer alles bis auf letzten Cent zurück gezahlt, kann man ihm den Vollstreckungsbescheid geben den man durchgestrichen hat. Eher nie geben. Auch nicht wenn irgendwelche Teilzahlungen vereinbart sind. Das hält er nie ein und das Gerichts-Gerenne geht wieder los.

 

Schuldner kommt aber in Bewegung, wenn er alles zahlte und er aus der Schufa raus will. Der Gerichtsvollzieher hatte ihn nämlich dorthin gemeldet. Es wird also ein Schreiben vom Amtsgericht zu dem Gläubiger eintreffen, wo man bestätigen soll, dass man keine Forderungen mehr an den Schuldner hat. Dem Schuldner irgendwelche private Schreiben zu geben, dass man keine Forderungen mehr an ihn hat, mache ich nicht. Er hat ja auch den entwerteten Vollstreckungsbescheid. 

 

PS: Bin jetzt fast zum Quasi-Rechtsanwalt geworden und habe schon Lob von meinem Pflicht-Rechtsanwalt, den ich fürs Landgericht brauchte, bekommen. Zig hin und her Geschreibe ans AG- Vollstreckungsgericht wegen Konkretisierung, Formulierung bildeten mich auch weiter. So ging es um Pfändungen der Mietkaution bei einem Schuldner, was haargenau formuliert werden mußte.